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Schon wieder getrickst? Bundesrechnungshof kritisiert Nachtragshaushalt

Schon wieder getrickst? Bundesrechnungshof kritisiert Nachtragshaushalt

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Bernd ElmenthalerLindner und Habeck

Die Bundesregierung hat nun einen Entwurf verabschiedet, mit dem sie versucht, Teile der bisher in verschiedene Schattenhaushalte verschobenen Ausgaben doch noch zu retten. Dabei geht es vor allem um den “Wirtschaftsstabilisierungsfonds” und um die Aufbauhilfe für das Ahrtal.

Habeck: Verprasstes Geld hat "immer einen Empfänger"

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Abgesehen davon, dass es schlimm genug ist, dass das Ahrtal immer noch erst wieder aufgebaut werden muss, und dass unter anderem die Strompreisbremse und diverse Förderungen für die drohenden Heizregeln gestrichen wurden, merkte der Bundesrechnungshof schon nach Lektüre dieses Entwurfs an, dass diese Vorlage immer noch nicht dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse entspricht.

Die Rechnungsprüfer monierten in ihrer Stellungnahme an den Haushaltsausschuss des Bundestages, dass die Obergrenze für die Neuverschuldung “immer noch um 14,3 Milliarden Euro und damit deutlich überschritten” werde. Das Verfassungsgerichtsurteil mache es erforderlich, bei der Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme “sämtliche der Schuldenregel unterfallende Sondervermögen” mit einzuberechnen. Eben dies habe die Bundesregierung unterlassen.

Auch die Feststellung einer Notlage gegen Ende des Haushaltsjahres halten sie für unzulässig. Ein solches Verfahren stehe “mit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt”.

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU schloss sich ersten Berichten zufolge dieser Auffassung an. Das heißt, sollte dieser Nachtragshaushalt mit der Regierungsmehrheit verabschiedet werden, könnte sogleich die nächste Verfassungsklage ins Haus stehen.

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